Bunte Papiertragetüten | Motiv ©constantinos - stock.adobe.com | © stock.adobe.com, Dezember 2020
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03.12.2025

Das kann ich doch umtauschen?!

Das Weihnachtsgeschäft findet nicht nur vor, sondern auch nach Weihnachten statt. Viele lösen ihre Gutscheine ein oder tauschen das Geschenk um. Wichtig zu wissen: Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Umtausch im stationären Einzelhandel. Einzige Ausnahme: Das Geschenk hat einen Mangel. Dann ist der Händler verpflichtet, nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen die Ware auszutauschen. Ist dies nicht der Fall, steht es ihm frei, die Ware freiwillig zurückzunehmen, einen Wertgutschein dafür auszustellen oder einen Geldbetrag an den Kunden zu geben. Nähere Informationen finden Sie hier .

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Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: