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31.01.2024

Digital Services Act: Sorgfaltspflichten auch für kleinere Anbieter

Auf Online-Vermittler können neue Anforderungen zukommen: Ab dem 17. Februar 2024 gelten die Regelung des Digital Services Act (DSA) in vollem Umfang - also auch für kleinere Unternehmen - und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Der DSA regelt die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren eröffnen. Zu diesen Vermittlungsdiensten zählen zum Beispiel Online-Suchmaschinen, Hostingsdienste sowie Online-Plattformen, wie etwa Online-Marktplätze.

Ansprechpartner

Porträt Kim Pleines (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Ass. iur. Kim Pleines

Referentin
Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Wirtschafts- und allgemeines Vertragsrecht, Clearingstelle Mittelstand

Tel.: 0681 9520-640Fax: 0681 9520-690E-Mail: