Kennzahl: 2167
©Gajus - stock.adobe.com

Belehrung nach § 43 IFSG

Hygiene und Infektionsschutz/Gaststätten

Das Infektionsschutzgesetz (IFSG) schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor,

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Die Infektionsschutzbelehrung wird im Saarland bei folgenden Stellen angeboten

Online-Seminare:
Teilweise werden auch Online-Seminare angeboten, Informationen können Sie über die angefügten Links aufrufen:

Ansprechpartner

Porträt Svenja Koller (jpg) | Juli 2025

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste

Svenja Koller

Lebensmittelhygieneschulung, Bewacherunterrichtung, Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller

Tel.: +49 681 9520-201Fax: +49 681 9520-690E-Mail:
Porträt Thomas Teschner (Bild) | November 2022

Geschäftsbereich: Recht und Zentrale Dienste | Team: Recht

Ass. iur. Thomas Teschner

Referent
Gewerberecht, Vermittlerregister, Sachverständigenrecht, EA-Saar

Tel.: +49 681 9520-200Fax: +49 681 9520-690E-Mail: