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Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde im Mai 2017 verabschiedet und trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die grundsätzlichen Verpflichtungen waren vielfach auch schon in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt. In vielen Detail-Punkten enthält es jedoch auch Neuerungen. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen.

Die wichtigsten Pflichten für Hersteller und Händler sind:

  • Systembeteiligungspflichtige bei einem dualen System für Verpackungen
  • Registrierung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Datenmeldung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Vollständigkeitserklärung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“
  • Hinweispflichten auf Einweg oder Mehrweg

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

Porträt Christian Wegner (jpg) | Februar 2022

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik

Dipl.-Volksw. Christian Wegner

Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis

Tel.: +49 681 9520-425Fax: +49 681 9520-489E-Mail: