Kennzahl: 2099
©Peter Atkins-fotolia.com

Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises

Bei Verlust des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte können Sie von der ausstellenden IHK einen Ersatz erhalten. Dazu bitten wir Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises auszufüllen und bei der IHK Saarland einzureichen. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweiseses. Die Gebühr für die Ausstellung des Ersatz-Schulungsnachweises beträgt 30,00 €.
Hier finden Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises

Ansprechpartner

Porträt Medine Akan (jpg) | November 2022

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Medine Akan

Fachkundeprüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Anerkennung und Überwachung von Lehrgängen und deren Lehrgangsveranstaltern gemäß GGVSEB/ADR/GbV, Gefahrguttransportrecht

Tel.: +49 681 9520-811Fax: +49 681 9520-889E-Mail:
Porträt Michael Arnold (jpg) | Mai 2015

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung

Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Arnold

Berufskraftfahrer-Qualifikation, Fachkundeprüfungen, Güterkraftverkehr, Personenverkehr, Taxi/Mietwagen

Tel.: +49 681 9520-810Fax: +49 681 9520-889E-Mail: