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Abschlussprüfung Mechatroniker/-in

Die Ausbildungsordnung zum "Mechatroniker/-in" sieht vor, dass im Teil A der Prüfung ein betrieblicher Auftrag durchgeführt werden muss, welcher im Vorfeld vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Die nachstehenden Merkblätter geben wichtige Hinweise zum Antrag, zur formalen Gestaltung der Dokumentation sowie zum zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung:

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Klaus Schmitt

Gewerbliche Zwischen- und Abschlussprüfungen, Ehrenamtliche Prüfertätigkeit, Metall- und Elektroindustrie

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